Verluste aus Termingeschäften können wieder unbegrenzt verrechnet werden!
Verlustverrechungsbeschränkung unwirksam!
Im Zuge des Jahressteuergesetz hat sich die Ampel-Regierung darauf geeinigt, dass Verluste aus Termingeschäften künftig wieder unbegrenzt verrechnet werden dürfen!
Somit ist das Thema nach knapp 4 Jahren so gut wie vom Tisch und Trader, Kapitalanleger und Investoren können endlich aufatmen.
„Mit der Einigung zum Jahressteuergesetz erzielen wir einen zentralen Erfolg: Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen wird gestrichen, so verhindern wir ungerechte Steuerforderungen“, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer.
Quellen:
– https://www.rnd.de/wirtschaft/ampel-einigt-sich-bei-jahressteuergesetz-neue-regelung-bei-termingeschaeften-6OCVVC6EEFFS3FVM6WSBTVRJFM.html
– https://www.fdpbt.de/meyerherbrand-stellen-steuerfairness-her-und-unterstuetzen-kapitalanleger
27.06.2024 Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit Grundgesetz vereinbar!
Juni 2024 (II): Im Fall des Klägers aus Rheinland-Pfalz dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vom FG des Landes stattgegeben wurde und das zuständige Finanzamt Beschwerde beim BFH einreichte, beschloss der BFH am 07.06.2024 wie folgt (Aktenzeichen: VIII B 113/23):
Die Beschwerde des Finanzamts wird als unbegründet zurückgewiesen. Der Senat kommt bei der Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.
Vor diesem Hintergrund bleibt der CFD-Verband optimistisch, dass die Musterklage, die im Revisionsverfahren seit Mai am BFH anhängig ist, zu keinem anderen Ergebnis kommen wird, als das der BFH das strittige Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Die aktuelle Entscheidung des BFH zur Aussetzung der Vollziehung sollte für viele Betroffene bereits eine bedeutende Abhilfe darstellen.
Nachzulesen ist der Beschluss hier.
01.06.2024 Revisionsverfahren liegt vor
Das Revisionsverfahren liegt dem Bundesfinanzhof (BFH) vor und wird unter dem Aktenzeichen VIII R 11/24 geführt.
16.01.2024 Gerichtsbeschluss macht Hoffnung - Verlustverrechnungsbeschränkung
Ein Gerichtsbeschluss macht nun Hoffnung!
Es existiert mittlerweile ein konkreter Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2023, der einen spezifischen Fall eines Anlegers behandelt, der genau dieses Dilemma durchlebte.
Dieser Anleger erzielte beträchtliche Gewinne aus anderen Kapitalerträgen, jedoch gleichzeitig erhebliche Verluste durch Termingeschäfte. Die Beschränkung der Verlustverrechnung traf ihn mit voller Wucht! Am Ende sollte er erhebliche Steuern auf seine Gewinne zahlen, ohne zuvor die Verluste aus den Termingeschäften berücksichtigen zu können. Bereits der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass dies nicht rechtens sein kann. Der Leitsatz der Gerichtsentscheidung lautet (Aktenzeichen 1-V-1674/23): „Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.“
Folglich wurde die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids für den klagenden Anleger gemäß dem Gerichtsbeschluss für das Steuerjahr 2021 ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt. Damit hat der Anleger jedoch noch nicht endgültig gewonnen. Es handelt sich lediglich um eine vorübergehende Aussetzung, bis ein höchstrichterliches Urteil zur Verlustverrechnungsbeschränkung vorliegt (laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvL 3/21).
Anleger, die von diesem Fall betroffen sind, können sich jetzt auf diesen Gerichtsbeschluss beziehen, um Zeit zu gewinnen. (keine steuerliche Beartung).
Verlustverrechnungsbeschränkung das Problem
Stell dir vor, du hast im Jahr 2023 mit deinem CFD- oder Futures-Trading 50.000€ Gewinn, aber auch 50.000€ Verlust gemacht, in Summe also 0€ Gewinn.
Nunja, das Finanzamt erkennt dir aber nur bis zu 20.000€ Verluste für das Jahr 2023 an. Das heißt du darfst auf 30.000€ Steuern zahlen!
Klingt sinnlos und unlogisch? Ist aber leider Realität!
CFD-Musterklage bereits eingereicht
Am 24.05.2023 wurde beim Finanzgericht Baden-Württemberg die CFD-Musterklage eingereicht:
https://www.cfdverband.de/aktuelles/musterklage
Spannend ist hier, dass der CFD Verband auf der Suche nach Geschädigten war und auch eine Reihe von Betroffenen für die Durchführung einer Musterklage gewinnen konnte. Nachdem der CFD Verband bereits Anfang des Jahres einen Kläger gewinnen konnte, stellte sich nach Erhalt dessen Steuerbescheides heraus, dass das zuständige Finanzamt die Verluste vollständig mit den Gewinnen verrechnet hat.
Was sagen die Abgeordneten zur Verlustverrechnung auf Termingeschäfte?
Am 14.06.2023 stellte Thomas P. auf abgeordnetenwatch.de folgende Frage an Katharina Beck von Bündnis 90/Die Grünen:
„Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht“
Christian Lindner – FDP:
Was sagt damaliger Hoffnungsträger Christian Lindner zu dem Thema?
Am 22.06.2022 wurde ein Update erbeten:
„Bitte um ein Update für die ungerechte Verlustverrechnung“
Die Antwort Juni 2022 war folgende:
Am 15.03.2023 wurde erneut Nachgefragt:„Die Problematik bei der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ist uns bewusst und wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Einen genauen Zeitplan können wir im Augenblick leider nicht nennen. Seien Sie aber versichert, wir bleiben dran!“
Bitte um ein erneutes Update für die ungerechte Verlustverrechnung!“
Antwort ausstehend von Christian Lindner – FDP
Stellungnahme vom CFD Verband
Der CFD-Verband hat am 09.05.2023 eine schriftliche Stellungnahme beim Bundesministerium der Finanzen eingereicht. Diese Stellungnahme ist hier nachzulesen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/2023-04-12-ZuFinG/Stellungnahme-cfd.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Initiative: Rücknahme der steuerlichen Benachteiligungen privater Anleger
Mit der 2022 gestarten Petition, an der wir uns auch beteiligt hatten, wurde ein Teilferfolg erzielt:
https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger
Fazit zur Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte / CFD
Dass das Finanzamt für den ersten für die CFD-Musterklage vom 23.05.2023 Betroffenen die Verluste vollständig mit den Gewinnen verrechnet hat, kann doch schonmal als ein gutes Zeichen interpretiert werden. Auch die schriftliche Stellungnahme des CFD-Verbands vom 09.05.2023 zeigt, dass in dem Thema Bewegung drin ist. Unsere Befragungen von Kontakten aus unserem Netzwerk – Personen dürfen wir leider nicht zitieren und benennen – sind sich einig, vor allem die Juristen, dass das Thema Verlustverrechnungsbeschränkung kaum Bestand halten wird. Allerdings kann es noch 1-2 Jahre dauern bis das Thema gekippt wird. Im Besten Fall kann das Thema aber auch erstinstanzlich entschieden werden.
Es bleibt also spannend, aber aussichtsreich.
Die Chancen, dass das unsinnige Gesetz gekippt wird, stehen unserer Einschätzung nach sehr gut.
Dies ist ein Beitrag von: Samuel Wartmann
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